Mietrecht
und Pachtrecht
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- Mietvertrag
- Kündigungsgründe
- Kündigungserklärung
- Schönheitsreparaturen
- Wohnungsmodernisierung
- Untervermietung
- Sonderkündigungsrecht |
-
Pachtvertrag
- Kündigungsfristen
- Betriebskosten
- Mängel der Mietsache
- Verkehrssicherungspflicht
- Vermieterpfandrecht |
Die üblichen
Standardmietverträge berücksichtigen nicht die
Besonderheiten des Einzelfalls, so dass eine anwaltliche
Beratung oftmals bereits bei der Abfassung des Mietvertrages
erforderlich ist.
Im Laufe des Mietverhältnisses können viele Probleme
auftreten, denen bereits durch entsprechende Regelungen im
Mietvertrag begegnet werden kann.
Bestehende Mietverträge enthalten oftmals unwirksame
Klauseln, die ungewollte Folgen mit sich bringen. So kann
beispielsweise eine unwirksame Formulierung zur Ausführung
von Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Malerarbeiten) dazu
führen, dass der Mieter nach Beendigung des
Mietverhältnisses gar keine Schönheitsreparaturen
durchführen muss.
In besonders dringenden Fällen kann es erforderlich werden,
durch gerichtliche Eilmaßnahmen, wie Anträge auf Erlass
einstweiliger Verfügungen, Hilfe zu geben.
Wir vertreten Mieter und Vermieter von Wohnräumen sowie
Gewerberaum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. |
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