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Mietrecht und Pachtrecht


- Mietvertrag
- Kündigungsgründe
- Kündigungserklärung
- Schönheitsreparaturen
- Wohnungsmodernisierung
- Untervermietung
- Sonderkündigungsrecht
- Pachtvertrag
- Kündigungsfristen
- Betriebskosten
- Mängel der Mietsache
- Verkehrssicherungspflicht
- Vermieterpfandrecht
Die üblichen Standardmietverträge berücksichtigen nicht die Besonderheiten des Einzelfalls, so dass eine anwaltliche Beratung oftmals bereits bei der Abfassung des Mietvertrages erforderlich ist.
Im Laufe des Mietverhältnisses können viele Probleme auftreten, denen bereits durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag begegnet werden kann.
Bestehende Mietverträge enthalten oftmals unwirksame Klauseln, die ungewollte Folgen mit sich bringen. So kann beispielsweise eine unwirksame Formulierung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Malerarbeiten) dazu führen, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses gar keine Schönheitsreparaturen durchführen muss.

In besonders dringenden Fällen kann es erforderlich werden, durch gerichtliche Eilmaßnahmen, wie Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen, Hilfe zu geben.

Wir vertreten Mieter und Vermieter von Wohnräumen sowie Gewerberaum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.