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Im Durchschnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Für jeden Unfallbeteiligten stellt sich nach einem Verkehrsunfall zunächst die Frage, wer den Unfall verschuldet hat. In rechtlicher Hinsicht sind Verkehrsunfälle oft komplizierter als sie sich für die Beteiligten am Unfallort darstellen. Die Frage, wer einen Verkehrsunfall verschuldet hat, kann oftmals nicht sofort am Unfallort eindeutig beantwortet werden. Wer als Beteiligter eines Verkehrsunfalls nicht weiß, was ihm zusteht und welche Rechte geltend gemacht werden können, hat das Nachsehen.

Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen gegen andere Unfallbeteiligte sowie deren Haftpflichtversicherungen.

Soweit der Gegner den Unfall verursacht hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. Sollte die Schuldfrage umstritten bleiben, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits.